Plansicherung nach § 36 Abs. 3 LPlG NRW?
Zahlreiche Aussetzungsbescheide liegen schon vor: In NRW werden zur Flächenausweisung für Windenergie aktuell Regionalpläne geändert. Doch für die Übergangszeit realisiert sich derzeit ein Risiko, das das Land trotz Warnungen selbst geschaffen hat: Allein bei der Bezirksregierung Arnsberg spricht man von rund 80 Windenergieanlagen, deren Genehmigungsverfahren ausgesetzt werden sollen. Dieser Blogbeitrag schaut auf die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und beleuchtet die Konsequenzen.